Unsere Leistungen auf einen Blick

Bei uns kannst du alle Führerscheinklassen absolvieren, die du hier in der Übersicht findest. Wir stehen dir gerne auch zur Seite bei sämtlichen Fragen. 

 

Alle Klassen im Überblick

AM

zweirädrige Kleinkrafträder mit

  1. *bbH max. 45km/h

  2. *Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor

  3. *Leistung max. 4kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  1. *bbH max. 45km/h

  2. *Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren

  3. *Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

  1. *bbH max. 45km/h

  2. *Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren

  3. *Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

  4. *Leermasse max. 350kg

 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der alten Klassen M und S

 

A1

Krafträder mit

  1. *Hubraum max. 125ccm

  2. *Leistung max. 11kW

  3. *Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrischen 
angeordneten Rädern

  1. *Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

  2. *Leistung max. 50 kW

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 

80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

A2

Krafträder mit

  1. *Leistung max. 35 kW

  2. *Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Einschluss: AM, A1

  1.  

A

Krafträder mit

  1. *Hubraum über 50ccm oder 

  2. *bbH über 45 km/h

 

Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kfz mit symmetrischen 
angeordneten Rädern

  1. *Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren)

  2. *oder bbH über 45 km/h

  3. *Leistung über 15 kW

 

Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Einschluss: AM, A1, A2

 

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“

auf „A“ 

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder  beim Direkterwerb

 


B

Kfz- ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A 

  1. *zG max. 3.500 kg

  2. *max 8 Personen außer dem Fahrer

 

Anhängerregelung

  1. *Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt

  2. *Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kG

 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim begleiteten Fahren

(BF17)

 

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger

max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

bei der Anhängerregelung

 

  1.  

B(Automatik)

Kfz mit Automatikgetriebe

ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A 

  1. *zG max. 3.500 kg

  2. *max 8 Personen außer dem Fahrer

 

Anhängerregelung

  1. *Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt

  2. *Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kG

 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim begleiteten Fahren

(BF17)

 

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger

max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

bei der Anhängerregelung

 

  1.  

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger 

  1. *zG des Anhängers über 750 kg

  2. *zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber 
    max. 4.250 kg

 

 

Mindestalter:

vgl. Klasse B

 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. 

 BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger 

  1. *zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

 

 

Mindestalter:

vgl. Klasse B

 

Vorbesitz B

Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein.